Ab 1. April 2021
– Einsatz von aktuelle Virenschutzprogramme in der Praxis
– Der Internet-Browser ist so eingestellt, dass in dem Browser keine vertraulichen Daten gespeichert werden
– Nutzung verschlüsselter Internetanwendungen
– Apps werden nur aus den offiziellen App-Stores heruntergeladen und restlos gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden
– Keine Versendung vertraulichen Daten über Apps
– Smartphones und Tablets sind mit einem komplexen Gerätesperrcode geschützt
– Nach der Nutzung eines Gerätes meldet sich die Person ab
– Das interne Netzwerk ist anhand eines Netzplanes dokumentiert
Ab 1. Januar 2022
– Einsatz einer Firewall bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender
– Bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender werden keine automatisierten Zugriffe bzw. Aufrufe auf Webanwendungen eingerichtet oder zugelassen
– Auf Endgeräten, beispielsweise einem Praxisrechner, erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, wobei in einem Plan festgelegt ist, welche Daten wie oft gesichert werden sollen
– Bei Verlust eines Mobiltelefons (Diensthandy) muss die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden
– Wechseldatenträger müssen bei jeder Verwendung mit einem aktuellen Schutzprogramm auf Schadsoftware überprüft werden
– Es werden nur Apps genutzt, die Dokumente sowohl verschlüsseln als auch lokal abspeichern
– Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden sowohl Updates zeitnah installiert als auch die Administrationsdaten sicher aufbewahrt